Sachverständiger für das Fliesen- Platten- und Mosaikleger Handwerk

Fliesenlegermeister und Sachverständiger für das Fliesenlegerhandwerk in Berlin.

Unparteiische Beratung und Beurteilung vor Ort

1. Beratung bei der Planung und Ausführung von Fliesenarbeiten

2. Privatgutachten

3. Schiedsgutachten

4. Betreuung bei Bauvorhaben

5. Meditation

Sie haben Fliesen, Platten oder Mosaik von einem Handwerker womöglich nicht Meisterbetrieb o. auch Sanitärbetrieb verlegen lassen und sind nun unzufrieden mit dem Ergebnis?

Dann bin ich Ihr Ansprechpartner. Als Fliesenlegermeister und Sachverständiger bin ich dafür da herauszufinden, ob die Arbeiten fachgerecht und ohne Mängel ausgeführt wurden.

In welcher Art und Form Sie eine Beratung ein Gutachten oder eine Meditation brauchen, kann im ersten Gespräch festgelegt werden. Ein schriftliches Gutachten ist nicht immer nötig. Ein klärendes fachkundiges Gespräch vor Ort mit den Parteien und Feststellung des So- u. Istzustandes kann schon die Lösung sein und spart viel Geld und Ärger.

 

Als Fliesenlegermeister u. Sachverständiger biete ich Ihnen folgende Leistung:

· Prüfung der fachlichen Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik

· Prüfung der Estrichfeuchte in Form der CM-Messung (Feuchtegehaltsuntersuchung nach der Calcium-Carbit-Methode)

· Überprüfung der Arbeiten nach den aktuellen DIN-Normen und Merkblättern für Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten

· Sanierungsvorschläge für die ausgeführte Arbeiten

Als Gutachter stelle ich den Ist- und Sollzustand fest. Hier haben Sie zwei Möglichkeiten

Privatgutachten

Ich erstelle Ihnen ein Privatgutachten für die ausgeführten Fliesen-, Platten- oder Mosaikarbeiten. Das Privatgutachten dient sehr oft der außergerichtlichen Entscheidungsfindung und gilt als Grundlage für lösungsorientierte Verhandlungen mit dem Handwerker. Dabei kann im Gegensatz zu dem Gerichtsgutachten jeder Interessent ein Privatgutachten erstellen lassen. Wichtig zu wissen ist, dass dieses kein vom Gericht angeordnetes Gutachten ist und dort kein Bestand hat.

 

Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten dient zur rechtsverbindlichen, außergerichtlichen Klärung zweier Parteien. Das Ziel eines Schiedsgutachtens ist es, eine schnelle Klärung des Sachverhaltes ohne Gericht zu erhalten. Das Schiedsgutachten wird von beiden Parteien beauftragt und ist für beide Parteien rechtsverbindlich. Der Rechtsweg über ein Gericht ist dann ausgeschlossen. Der Sachverständige entscheidet rechtsverbindlich über den Streit für beide Parteien.

Das Schiedsgutachten spart viel Zeit und Kosten und vor Gericht. Es muss und wird von beiden streitenden Parteien beauftragt werden. Beide Parteien sind an das Gutachten gebunden und teilen sich die Kosten.

Die Feststellungen des Sachverständigen im Gutachten sind für beide Parteien rechtsverbindlich im Gegensatz zum Privatgutachten.

Voraussetzung für das Schiedsgutachten ist, das alle Vertragsparteien das Gutachten beauftragen, eine Vereinbarung über das Schiedsgutachten vorliegt und die Aufteilung der Kosten unter den Parteien geregelt ist, bzw. für die Parteien die Verbindlichkeit geregelt ist.

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